Eine gültige GAEB-Datei

Wann ist eine GAEB-Datei gültig?

Diese Frage stellte sich jeden Tag erneut bei der Vielzahl von GAEB-Dateien die getauscht werden.
Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Ein paar grundsätzliche Festlegungen lassen sich trotzdem treffen.

Für einen verlustfreien Informationsfluss von einer Quelle zu einer Senke muss ein ideales Transportmittel vorhanden sein.
Diese Regel gilt grundsätzlich in der Nachrichtentechnik und Informationstheorie.

Nur so ist gewährleistet, dass der Empfänger ohne Interpretationsspielraum versteht was der Absender ihm mitteilen möchte.
Der GAEB schafft mit seinen Regelungen genau dieses ideale Transportmittel.

Mit seinem Motto

"Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten."

legt der GAEB die Grundlage für einen verlustfreien Datenaustausch fest.

In den einzelnen Ausgaben der GAEB-Regelungen sind diese Kernregeln wie folgt festgelegt:

  • GAEB DA XML 2.1, 3.0 und 3.1

„Grundlage des elektronischen Datenaustauschs sind die vom GAEB herausgegebenen Schemadateien (.xsd) zum GAEB-Datenaustausch XML (GAEB DA XML). Diese Schemadateien dürfen nicht verändert werden.„

  • GAEB 2000 1.1 und 1.2

„Wollen Tauschpartner zusätzliche Informationen in der vorgegebenen Syntax austauschen, so können sie innerhalb einer eigenen Austauschphase neue Objekte und Elemente vereinbaren, die mit dem dafür reservierten Zeichen ( _ ) beginnen müssen. Alle anderen Namen sind für die Fortschreibung im GAEB-Datenaustausch 2000 reserviert.“

  • GAEB 85 und 90

"Die auszutauschenden Datensätze sind ein neutrales Bindeglied zwischen den Partnern. Aufbau, Inhalt und Umfang werden in den vorliegenden Regelungen festgelegt, unabhängig von den bei den einzelnen Programmsystemen vorhandenen Datensatzformaten. Die erstebte Rationalisierung kann nur dann eintreten, wenn alle Partner diese Festlegungen einhalten."

Dies sind die Minimalanforderungen an eine gültige GAEB-Datei.

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